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24.04.2024 | Für Heilberufe
Die Adresse wird auf Rezepten künftig wichtiger. Wollen Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Praxis oder einem Krankenhaus arbeiten, Arzneimittel verordnen, müssen sie künftig auf dem Rezept ihre Privatanschrift und ihre Telefonnummer angeben.
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